Das Haus in der Frühlingstrasse bietet Platz für 100 Kinder von der 1. Klasse bis zur 5. Klasse.
Die Hortkinder erhalten bei uns die Möglichkeit, mit eigens für sie zuständigem Fachpersonal gemeinsam mit Gleichaltrigen zu Mittag zu essen, zu spielen, Hausaufgaben zu machen, an Projekten teilzunehmen und Vieles mehr. Auch in der Hortbetreuung stehen wir in engem Austausch mit den Eltern und der Schule.
Die kindgerechten Gruppen- und Funktionsräume, sowie Räume für Hausaufgaben und Freispielaktionen, bieten den Kindern genügend Platz zum Lernen und Spielen. Ein zusätzlicher Bewegungsraum und kleinere Spielecken bilden individuelle Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder. Unser besonderes Highlight ist unser außergewöhnlich großer Garten, der umfassend mit unterschiedlichsten Spielmöglichkeiten dem Bewegungsdrang der Kinder entgegenkommt.
Elternbeitrag:
Der vom Träger festgelegte Elternbeitrag ist eine angemessene finanzielle Beteiligung der Eltern an dem gesamten Betriebsaufwand der Einrichtung (insbesondere der Personalkosten) und orientiert sich an der jeweiligen Buchungszeit. Der Elternbeitrag ist auch während der Schließzeiten, insbesondere im Monat August, bei vorübergehender Schließung, längerem Fehlen des Kindes, kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeit und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung zu bezahlen. Der Elternbeitrag ist monatlich zu bezahlen.
Zahlungsbeginn ist der Monat der Aufnahme des Kindes in der Einrichtung. Der Elternbeitrag wird grundsätzlich mittels SEPA-Lastschriftmandat vom angegebenen Konto eingezogen. Von den Banken erhobene Gebühren für Rückbuchungen gehen zu Lasten der Eltern. Der Elternbeitrag wird in zwölf monatlichen Beiträgen erhoben.
Für Geschwisterkinder wird ab der Einschulung eine Ermäßigung gewährt, sobald und solange die Geschwister in der Kita gleichzeitig angemeldet sind und die Kita gleichzeitig besuchen. Für das jüngste Geschwisterkind ist der volle Beitrag zu entrichten. Der Elternbeitrag ist darüber hinaus weiterhin zu entrichten bei behördlichen Betretungs- und/oder Betreuungsverboten für Kinder, insbesondere im Falle folgender Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG):
wenn und soweit diese nicht durch die Einrichtung zu vertreten sind. Soweit Dritte (z. B. Staat, Kommune) Ersatzleistungen zur Verfügung stellen, welche anstelle der fortlaufenden Beitragszahlungen dem jeweiligen Träger erbracht werden, entfällt im Umfang dieser Ersatzleistungen die Leistungsverpflichtung der Beitragsschuldner.
Umbuchungen sind zweimal pro Jahr möglich. Veränderungen der Buchungszeit können für den 01. September und für den 01. März vorgenommen werden. Die gewünschten Änderungen müssen mindestens 6 Schulwochen vorherbei der Einrichtungsleitung vorliegen. Die Änderung zum September ist kostenlos. Für jede weitere Änderung im Vertragsverhältnis wird eine Umbuchungsgebühr erhoben.
Zusätzliche Beiträge
Zusätzliche Kosten:
Spielgeld: 5,50 €
reduziertes Spielgeld: 4,50 €
jährliche Verwaltungsgebühr (Abbuchung im Oktober): 12,00 €
Aufnahmegebühr: 30,00 €
Vertragsänderungen: 30,00 €
kurzfristige Höherbuchungen pro angefangene 1/2 h:
innerhalb der Öffnungszeiten: 10,00 €
außerhalb der Öffnungszeiten: 20,00 €
Tagebuchungen:
Schulzeit: 30,00 €
Ferien: 40,00 €
Essenspauschale:
September - Juli (11 mal im Schuljahr)
5 Tage/Woche: 78,00 €
4 Tage/Woche: 62,00 €
3 Tage/Woche: 47,00 €
2 Tage/Woche: 31,00 €
1 Tag/Woche: 16,00 €
Buchungszeitkategorie | bis 2 Stunden | bis 3 Stunden | bis 4 Stunden | bis 5 Stunden | bis 6 Stunden |
---|---|---|---|---|---|
Elternbeitrag | 98 € | 109 € | 121 € | 133 € | 146 € |
Elternbeitrag Geschwisterkind | 78 € | 87 € | 96 € | 106 € | 117 € |
Anmeldung Kindergarten:
Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt zentral über die Gemeinde Holzkirchen. Nach derzeitigem Informationsstand läuft die Anmeldung wie in den letzten Jahren ab. Ab Anfang März können die Anmeldeformulare auf der Anmeldeseite der Gemeinde Holzkirchen heruntergeladen werden. Das Anmeldeformular muss dann im Rathaus abgegeben werden. Mitte April endet die Anmeldung. Anschließend werden die Kindergartenplätze vergeben und die Zu- bzw. Absagen Anfang Mai (Stand derzeitige Planung) verschickt.
Anmeldung Hort:
Die Anmeldung für den Hort ist jederzeit möglich. Dazu bitte das Anmeldeformular – s. Downloads ausgefüllt zurück an das Kinderhaus. Anmeldeschluss für das Schuljahr 22/23 ist der 31.3. 2022.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.