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Kinder basteln zusammen | © daniel_rupp_spielen-107-

Caritas Kindergarten
Holzkirchen

Kindergarten Holzkirchen

Kinder, die dem Krippenalter entwachsen sind bis zum Schuleintritt werden von unserem pädagogischen Fachpersonal altersgerecht gefördert. Im freien Spiel und in gezielten pädagogischen Angeboten wird den Kindern Raum und Zeit gegeben, ihre Fähigkeiten zu entfalten. 

Seit September 2019 gibt es in unserem Haus einen Kindergarten, bestehend aus einer Regelgruppe mit fünf integrativen Plätzen, für Kinder von drei bis sechs Jahren.

„Leben heißt Bewegung und Veränderung“, nach diesem Leitsatz arbeiten wir bedürfnisorientiert und individuell am Kind und dessen Umfeld. Familienunterstützend und familienergänzend begleiten wir ihr Kind im Kindergartenalltag.

Durch Ausprobieren, Experimentieren und aktives Tun hat jedes Kind die Möglichkeit, seine individuellen Fähigkeiten zu festigen und zu erweitern. Es ist uns wichtig, dass jedes Kind sich wohl und geborgen fühlt. Zuwendung, Zeit und Verständnis sind die Grundlage, auf der das Kind sein Vertrauen zu uns und zur Welt aufbaut und seinen Platz in der Gruppe findet. So entstehen Sicherheit und Beziehungsfähigkeit und die Kinder werden offen für Freundschaften und vielfältige Interesse, denn selbstbewusste Kinder sind später in der Lage, ihr Leben eigenverantwortlich mit einer inneren Zufriedenheit zu gestalten.

Gemeinsam mit den Eltern erkennen und entwickeln wir noch unentdeckte Potenziale des Kindes. Indem wir den Kindern helfen, es selbst zu tun, stärken wir das Zutrauen in die eigenen Leistungen. Für ihre Bemühungen erfahren die Kinder täglich ermutigende Wertschätzung.

Gebührenordnung und Elternbeiträge für den Kindergarten im Caritas Kinderhaus Holzkirchen für das Schuljahr 2021/22

Elternbeitrag:

Der vom Träger festgelegte Elternbeitrag ist eine angemessene finanzielle Beteiligung der Eltern an dem gesamten Betriebsaufwand der Einrichtung (insbesondere der Personalkosten) und orientiert sich an der jeweiligen Buchungszeit. Der Elternbeitrag ist auch während der Schließzeiten, insbesondere im Monat August, bei vorübergehender Schließung, längerem Fehlen des Kindes, kurzzeitigem Unterschreiten der Buchungszeit und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung zu bezahlen. Der Elternbeitrag ist monatlich zu bezahlen.

Zahlungsbeginn ist der Monat der Aufnahme des Kindes in der Einrichtung. Der Elternbeitrag wird grundsätzlich mittels SEPA-Lastschriftmandat vom angegebenen Konto eingezogen. Von den Banken erhobene Gebühren für Rückbuchungen gehen zu Lasten der Eltern. Der Elternbeitrag wird in zwölf monatlichen Beiträgen erhoben.


Für Geschwisterkinder wird ab der Einschulung eine Ermäßigung gewährt, sobald und solange die Geschwister in der Kita gleichzeitig angemeldet sind und die Kita gleichzeitig besuchen. Für das jüngste Geschwisterkind ist der volle Beitrag zu entrichten. Der Elternbeitrag ist darüber hinaus weiterhin zu entrichten bei behördlichen Betretungs- und/oder Betreuungsverboten für Kinder, insbesondere im Falle folgender Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes

(IfSG):


  • §28 Schutzmaßnahmen, Abs. 1
  • §20 Schutzimpfungen, Abs. 9
  • §34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflicht, Aufgaben des Gesundheitsamtes, Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 3


wenn und soweit diese nicht durch die Einrichtung zu vertreten sind. Soweit Dritte (z. B. Staat, Kommune) Ersatzleistungen zur Verfügung stellen, welche anstelle der fortlaufenden Beitragszahlungen dem jeweiligen Träger erbracht werden, entfällt im Umfang dieser Ersatzleistungen die Leistungsverpflichtung der Beitragsschuldner.


Umbuchungen sind zweimal pro Jahr möglich. Veränderungen der Buchungszeit können für den 01. September und für den 01. März vorgenommen werden. Die gewünschten Änderungen müssen mindestens 6 Schulwochen vorherbei der Einrichtungsleitung vorliegen. Die Änderung zum September ist kostenlos. Für jede weitere Änderung im Vertragsverhältnis wird eine Umbuchungsgebühr erhoben.


Zusätzliche Beiträge

  • Essenspauschale: Der Betrag für das Mittagessen, die Getränke und die Brotzeit wird in elf monatlichen Beiträgen mit dem Beitrag zum Monatsanfang eingezogen. In der Essenspauschale ist eine Verwaltungsgebühr einberechnet.
  • Spielgeld: Das Spielgeld wird monatlich berechnet und mit dem Beitrag eingezogen.
  • Verwaltungsgebühr: Die Buchungsgebühr wird einmal pro Schuljahr im Oktober des jeweiligen Kindergartenjahres eingezogen
  • Umbuchungsgebühr: Falls während des laufenden Kindergartenjahres Umbuchungen gewünscht sind, werden die dafür anfallenden Gebühren im Folgemonat eingezogen.
  • kurzfristige Höherbuchungen: Es ist möglich Kinder in Ausnahmefällen kurzfristig gegen Gebühr höher zubuchen. Dies bedeutet, dass an dem betreffenden Tag die Buchungszeit halbstundenweise erhöht werden kann. Zur Bestätigung der Höherbuchung und Zahlung werden wir Ihnen einen schriftlichen Nachweis zur Unterschrift vorlegen. Die Gesamtrechnungssumme wird vierteljährlich per Bankeinzug abgebucht. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und persönlich über die einmalige höhere Buchung. Die Regelung tritt ebenso in Kraft, wennKinder ohne Rücksprache zu spät abgeholt werden.


Zusätzliche Kosten:


Spielgeld: 5,50 €

reduziertes Spielgeld: 4,50 €

jährliche Verwaltungsgebühr (Abbuchung im Oktober): 12,00 €

Aufnahmegebühr: 30,00 €

Vertragsänderungen: 30,00 €


kurzfristige Höherbuchungen pro angefangene 1/2 h:

innerhalb der Öffnungszeiten: 10,00 €

außerhalb der Öffnungszeiten: 20,00 €


Tagebuchungen:

Schulzeit: 30,00 €

Ferien: 40,00 €

Elternbeiträge Kindergarten im Kinderhaus Holzkirchen für das Schuljahr 2021/2022

Essenspauschale: 74,00 €

September - Juli (11 mal im Schuljahr)

Buchungszeitkategoriebis 5 Stundenbis 6 Stundenbis 7 Stundenbis 8 Stundenbis 9 Stundenüber 9 Stunden
Elternbeitrag106 €117 €128 €141 €155 €171 €
Elternbeiträge Kindergarten im Kinderhaus Holzkirchen für das Schuljahr 2021/2022

Downloads

1,84 MB
Konzept Kinderhaus Holzkirchen
1,84 MB
115,64 KB
Gebührenordnung Kinderhaus Holzkirchen
115,64 KB

Anmeldung

Anmeldung Kindergarten:

Die Anmeldung für den Kindergarten erfolgt zentral über die Gemeinde Holzkirchen. Nach derzeitigem Informationsstand läuft die Anmeldung wie in den letzten Jahren ab. Ab Anfang März können die Anmeldeformulare auf der Anmeldeseite der Gemeinde Holzkirchen heruntergeladen werden. Das Anmeldeformular muss dann im Rathaus abgegeben werden. Mitte April endet die Anmeldung. Anschließend werden die Kindergartenplätze vergeben und die Zu- bzw. Absagen Anfang Mai (Stand derzeitige Planung) verschickt.

Anmeldung Hort:

Die Anmeldung für den Hort ist jederzeit möglich. Dazu bitte das Anmeldeformular – s. Downloads ausgefüllt zurück an das Kinderhaus. Anmeldeschluss für das Schuljahr 22/23 ist der 31.3. 2022.

Anfrage & Terminvereinbarung

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.

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